Wir über uns

Der Klub DK Saar seit 1965

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Hundezucht, Ausbildungen und Prüfungen. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen.

Kontakt
Created by potrace 1.16, written by Peter Selinger 2001-2019

Über Deutsch Kurzhaar im Saarland

Der Klub Deutsch Kurzhaar Saar e.V. engagiert sich seit 1965 für die Förderung der Zucht, Haltung und Führung des kurzhaarigen deutschen Vorstehhundes Deutsch Kurzhaar. In unserer langjährigen Geschichte wurde der Verein bereits von verschiedenen Persönlichkeiten geführt. Wir sind stolz auf unser über 50-jähriges Bestehen und hoffen auf viele weitere Jahre.

Vorstand des Klub Deutsch Kurzhaar Saar e.V.


Ehrenvorsitzender

Hubert Leistenschneider, Schmelz


1. Vorsitzender

Wolfgang M. Casper, Schmelz


2. Vorsitzender und Öffentlichkeitsarbeit

Frank Dohn, Reinheim

  • Weiterlesen


    Schatzmeister

    Joachim Schmitt, Nunkirchen


    Schriftführer

    Cornelia Steffens, Bous


    Zuchtwart

    Walter Scherer, Gresaubach

    Cornelia Steffens, Bous


    Richterwesen und Prüfungsvorbereitung

    Walter Scherer, Gresaubach


    Hundeschule und Vorbereitungskurs

    Sascha Schmitt, Büdingen

    Sina Fontaine, Kirf


    Juristische Beratung

    Paul Maurer, Beckingen


    Unterstützung Vorstand

    Markus Weisgerber, Dillingen

    Christian Langer, Lebach

    Petra Betz, Heckendalheim

    Ute Weber, Hassel


    Kassenprüfer

    Frank Dennert, Großrosseln

    Silvia Becker, Bebelsheim

  • Satzung

    A. Allgemeines


    § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr


    (1) Der Verein führt den Namen "Klub Deutsch Kurzhaar Saar". Er soll in das Vereinsregister eingetragen sein. Sein Name erhält den Zusatz e.V.


    (2) Der Klub hat seinen Sitz in Saarbrücken.


    (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


    § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit


    (1) Zweck des Klubs ist die Förderung der Zucht, Haltung und Führung des kurzhaarigen deutschen Vorstehhundes Deutsch Kurzhaar (DK) zum vielseitigen Jagdgebrauch. Er will mit seiner Arbeit dazu beitragen, eine waidgerechte Jagdausübung im Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen und der Satzung des deutschen Jagdschutzverbandes zu gewährleisten.


    (2) Der Klub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


    (3) Der Klub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Klubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Klubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten - auch beim Ausscheiden aus dem Klub - keine Gewinnanteile oder sonstige Sach- oder Vermögenswerte aus Mitteln des Klubs.


    § 3 Aufgaben des Klubs


    (1) Zur Erfüllung seiner sich aus § 2 ergebenden Aufgaben führt der Klub Zuchtprüfungen, Verbandsprüfungen, Pfostenschauen und Ausstellungen durch.


    (2) Der Klub fördert seine Mitglieder darüber hinaus durch Übungen, Lehrgänge, Richterschulungen, Tagungen und Versammlungen sowie Beratung in Zucht-, Haltungs- und Führungsfragen.


    (3) Der Klub bzw. seine Mitglieder können sich an überregionalen und internationalen Veranstaltungen, die geeignet sind, den Klubzweck zu erfüllen, beteiligen.


    § 4 Verbandsmitgliedschaft


    (1) Der Klub ist Mitglied im Deutsch Kurzhaar-Verband e.V. sowie im Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV).


    (2) Zur Erfüllung der Klubzwecke gelten die Beschlüsse, Prüfungs- und Zuchtordnungen der in Abs. 1 genannten Verbände. Der Klub und seine Mitglieder erkennen die Satzungen, Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnungen des Deutsch Kurzhaar- Verbandes und des JGHV in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an und unterwerfen sich deren Bestimmungen.


    B. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft


    § 5 Mitglieder


    (1) Der Klub besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.


    (2) Mitglied des Klubs kann jede unbescholtene Person werden, die den Zweck des Klubs fördert. Gewerbsmäßige Hundehändler können nicht Mitglied werden.


    (3) Ehrenmitglied kann werden, wer sich als Mitglied besondere Verdienste um den Klub erworben hat. Die Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt.


    § 6 Erwerb der Mitgliedschaft


    (1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine ablehnende Entscheidung bedarf keiner Begründung.


    (2) Bei beschränkt Geschäftsfähigen bedarf der Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.


    § 7 Ende der Mitgliedschaft


    (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Tod oder durch Ausschluss.


    (2) Der Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Austrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Der Austritt ist nur zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zulässig.


    (3) Mitglieder, die schuldhaft in grober Weise die Interessen des Klubs verletzen, können durch Vorstandsbeschluss von der weiteren Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen diesen Beschluss ist innerhalb eines Monats die Berufung an die Hauptversammlung zulässig. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Eine Verletzung der Klubinteressen liegt in der Regel vor


    -bei groben Verstößen gegen die waidmännische Ausübung der Jagd oder die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes


    -bei gröblichen Verstößen gegen die Satzung oder die Zuchtordnung


    -bei abwertenden Kritiken gegenüber Prüfungsleitern, Richtern oder sonstigen bei Veranstaltungen Verantwortlichen.


    -wenn der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit und Mahnung nicht entrichtet wird.


    § 8 Mitgliedsbeiträge


    (1) Beiträge werden nur von Mitgliedern erhoben. Höhe und Fälligkeit wird von der Hauptversammlung festgesetzt.


    (2) Jedes Mitglied hat ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt seines Beitritts den vollen Jahresbeitrag zu zahlen.


    C. Organe des Klubs


    § 9 Organe des Klubs


    Organe des Klubs sind:


    1. der Vorstand


    2. die Hauptversammlung


    § 10 Entscheidungen der Organe, Wahlen


    (1) Die Organe treffen ihre Entscheidungen in Sitzungen durch Beschluss. Jedes erschienene Mitglied hat eine Stimme. Zu Beginn einer jeden Sitzung muss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.


    (2) Beschlüsse werden im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Klubs eine solche von neun Zehnteln erforderlich.


    (3) Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag von mindestens fünf der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.


    (4) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


    § 11 Vorstand


    (1) Der Vorstand besteht aus


    a. dem Vorsitzenden


    b. dem stellvertretenden Vorsitzenden


    c. dem Schriftführer


    d. dem Schatzmeister


    e. dem Zuchtwart


    f. bis zu sechs Beisitzern, denen vom Vorstand besondere Aufgaben (z.B. Richterausbildung, Führerschulung)


    übertragen werden können.


    (2) Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Diese sind allein zur Vertretung des Klubs berechtigt.


    (3) Im Innenverhältnis darf jedoch der stellvertretende Vorsitzende den Klub nur bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Vorsitzenden vertreten.


    (4) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Er bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.


    § 12 Aufgaben des Vorstandes


    (1) Der Vorstand ist für alle organisatorischen Angelegenheiten des Klubs zuständig.


    (2) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet alle Zusammenkünfte des Klubs. Der Schriftführer übernimmt den gesamten Schriftverkehr, außer in Kassenangelegenheiten. Er ist verpflichtet, über jede Versammlung und Veranstaltung ein Protokoll zu führen. Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und führt Buch und Rechnung über Einnahmen und Ausgaben.


    (3) Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden bei Bedarf einberufen.


    (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter, anwesend sind.


    § 13 Hauptversammlung


    (1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im Frühjahr, soll die ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.


    (2) Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse des Klubs es erfordert, oder wenn mindestens 20 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.


    (3) Die Hauptversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:


    a. Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Kassenprüfer


    b. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes


    c. Entlastung des Vorstandes nach Anhörung der Kassenprüfer


    d. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Bestimmung der Fälligkeit


    e. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung


    f. Bestimmung der Liquidatoren


    g. Beschlussfassung über die Berufung gegen eine Ausschlussentscheidung


     


    (4) In der ordentlichen Hauptversammlung sollen der Vorsitzende und der Schatzmeister je einen Bericht abgeben.


    (5) Unmittelbar vor der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung ist die Kasse von zwei Kassenprüfern zu prüfen.


    (6) Eine ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.


    § 14 Auflösung des Klubs


    (1) Die Auflösung des Klubs kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden.


    (2) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Deutsch Kurzhaar-Verband e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


    (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn der Klub aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.


    § 15 Inkrafttreten


    Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


    Die Satzung vom 20. Februar 1965 tritt dann außer Kraft


  • Die Gründung des Klubs

    Deutsch Kurzhaar an der Saar hat eine länger als 50 Jahre dauernde Tradition.


    Vor der Gründung des Klubs am 20. Februar 1965 waren die saarländischen Kurzhaar-Rüdemänner stets zahlreich im Südwestdeutschen Klub Kurzhaar vertreten und dort nicht nur im Prüfungs-, sondern auch im Vereinsgeschehen engagiert. So ist der Chronik des Südwestdeutschen Klubs (S. 226) zu entnehmen, dass der bekannte saarländische Kurzhaar - Mann und damalige Geschäftsführer der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) Johannes Scheid (verstorben 1963) schon 1944 Mitglied im dortigen Klub gewesen ist.


    Unser Gründungspräsident Willi Dilk übernahm im Jahre 1947 den 2. Vorsitz im Südwestdeutschen Klub (Chronik S. 230). In dieser Zeit war die Gruppe Saar stets mit ca. 40 Hundemännern im Südwestdeutschen Klub Mitglied. Unter der Führung des bereits erwähnten Johannes Scheid ging man in den frühen 50iger Jahren dazu über, zusätzlich zu den Prüfungen bei Südwest im Saarland eigene Zuchtprüfungen (Derbys, Solms) als Untergruppe Saar auszurichten (Albert Heinrich in Kurzhaar-Blätter Sept. 3/81 S. 26). Im VJS-Organ "Der Saarjäger" im Februar 1951 wurde zum Derby am Sonntag, dem 29. April 1951 eingeladen. Dieses fand im Revier von Kurt Braß in Altstadt, in der Nähe von Homburg statt. Die Suchenleitung hatte Herr Karl Konrad aus Homburg, als Richterobmann fungiert Johannes Scheid. Es siegte an diesem Tage Martin Pöttmes, geführt von M. Gillen aus St. Wendel. Die Deutsch- Kurzhaar Blätter Ostern 1953 erwähnen erstmals ein Derby Saar, durchgeführt nunmehr von der "Gruppe Saar" am 03.05.53.


    In Orscholz gruppierte sich um Oswald Jung eine sehr starke Kurzhaargruppe. Dort fielen im Zwinger "vom Orkelsfelsen" von Werner Kiefer Ende der 50-iger Jahre aus der Erle von der Zigeunereiche (649 E/55) mehrere Würfe, auch Josef Ott machte in dieser Zeit seine ersten Schritte in der Hundeabrichtung.

    Anton Kasel aus Besseringen führte damals so erfolgreiche Hunde wie z.B. Kneif von Wagbachtal (734 J/60), der auf dem Solms 1961 in Frankenthal gleich dreimal die Note 4h erhielt. In Heusweiler züchtete Willi Klär in seinem Zwinger "von der Zigeunereiche" ebenfalls nicht ohne Erfolg Deutsch-Kurzhaar Hunde.


    Als mit der Zeit vielen der Weg zum Rhein zu weit geworden war, wurden Stimmen laut, sich selbständig zu machen und die Gründung des Klub Deutsch-Kurzhaar Saar nicht mehr weiter hinauszuschieben. Dieses Ansinnen wurde auch vom damaligen 1. Vorsitzenden des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes, Herrn Dr. Friedrich Byhain, unterstützt, der immer wieder angeregt hatte, einen eigenen Klub zu gründen. Im Hinblick auf diese Entwicklung lehnten Albert Heinrich und Helmut Leistenschneider in der Generalversammlung des Südwestdeutschen Klub Kurzhaar im Juni 1964 die Wiederwahl in den Vorstand ab, und auch Willi Dilk verzichtete auf eine erneute Kandidatur als 2. Vorsitzender (Gründungsprotokoll v. 20.2.65). Willi Dilk blieb dennoch Mitglied im Vorstand, damit auch nach der Gründung des Klub Deutsch-Kurzhaar Saar die gut nachbarlichen Beziehungen zum "Stammklub" Südwest erhalten bleiben und gefördert werden.


    Im Vorfeld der Gründung wurde bei den saarländischen Mitgliedern im Südwestdeutschen Klub angefragt, ob ein Übertritt in den neu gründeten Klub gewünscht wird. Von 49 eingeschriebenen Mitgliedern von Südwest hatten sich 30 entschieden, in den saarländischen Klub überzutreten. 41 Mitglieder konnten sogar neu hinzugewonnen werden, sodass mit 71 Mitgliedern die Voraussetzungen erfüllt waren, als selbständiger Klub in den DK-Verband aufgenommen zu werden.


    So traf man sich am 20. Februar 1965 um 15.00 Uhr im Hotel Dittgen in Schmelz zur Gründung des Klub Deutsch-Kurzhaar Saar. "Die Einberufer" dieser Sitzung waren Willi Dilk, Albert Heinrich, Oswald Jung und Helmut Leistenschneider. Unter den 36 erschienenen Mitgliedern waren u.a. als Ehrengäste der 1. Vorsitzende des Deutsch- Kurzhaar Verbandes, Herr Dr. Friedrich Byhain sowie Landesjägermeister Emil Weber anwesend, die von Willi Dilk begrüßt wurden. Unter der Versammlungsleitung von Landesjägermeister Weber wurde folgender Vorstand gewählt:


    1. Vorsitzender: Willi Dilk

    2. Vorsitzender: Oswald Jung

    Geschäftsführer: Albert Heinrich

    Zuchtwart: Helmut Leistenschneider

    Schatzmeister: Hubert Leistenschneider

    Beisitzer: Valentin Bauer, Kurt Brass, Gustav Ebersold

    Reinhold Jung, Rudi Kiefer, Richard Kölbl


    Am 9. Mai 1965 fand in den Revieren Schmelz, Neipel und Piesbach unter der Suchenleitung von Willi Dilk und Albert Heinrich das 1. Derby des eigenständigen Klubs statt. Es wurden 38 Hunde gemeldet von denen 34 erscheinen und 33 Hunde durchgeprüft wurden.


    Den I a Preis in der Gruppe V gewann die von Willi Dilk nach Artus von Schlimmerhof (369 M/63) aus der Hexe vom Kohlwald (156 G/57) gezogene, und von Kurt Scherer aus Neipel geführte Hündin Priska vom Kohlwald (1421 N/64). Insgesamt wurden 25 I. Preise, 4 II. und 4 III. Preise vergeben.


    In seiner Anmerkung (Der Saarjäger 2 (3) 65 S. 14) zum 1. saarländischen Derby schrieb Reinhold Jung abschließend:


    "Es gehört zu unserer Aufgabe, diesem Nachwuchs Vorbild zu sein, ihn richtig zu lenken und zu leiten, damit das deutsche Waidwerk und mit ihm die damit aufs engste verbundene Haltung und Führung des Jagdgebrauchshundes weiterhin in guten Händen bleibt."


    Dem ist auch nach 50-jähriger Klubgeschichte nichts hinzuzufügen.

Share by: